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Niqab im Unterricht?   |   Aufnahme in die Grundschule – ein Überblick

Niqab im Unterricht?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das im Dezember 2024 einer Schülerin untersagt und damit die Entscheidung der Schule bestätigt (VG Düsseldorf B. v. 04.12.2024 – 18 L 2925/24).
Grund: der Niqab verhindert die vom Schulgesetz vorgeschriebene freie Kommunikation im Unterricht.
Das Kopftuch in der Schule – was ist Lehrerinnen, Schülerinnen und Müttern erlaubt?

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Im Herbst 2024 begehrte eine 17 -jährige Schülerin, mit Niqab am Unterricht eines Berufskollegs teilzunehmen. Das Berufskolleg verlangte eine unverschleierte Teilnahme am Unterricht.

Im Mai 2015 begehrte eine vollverschleierte erwachsene junge Frau Aufnahme in ein
Abendgymnasium. Die wurde ihr verweigert.

Vor einiger Zeit wurde berichtet, dass einer vollverschleierten Mutter das Betreten der Schule verboten wurde, als sie ihr Kind von der Schule abholen wollte.

Wie sind diese Fälle aus der Sicht des nordrhein-westfälischen Schulrechts zu beurteilen?

Formen des »Kopftuchs«
Worum geht es tatsächlich? Ein Kopftuch war auch im christlich geprägten Bereich bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts keine ungewöhnliche Bekleidung; und bis heute verhüllen sich Ordensfrauen. (Darauf wird noch zurückzukommen sein).

Im islamischen Raum sind im Wesentlichen vier Formen zu unterscheiden; allen gemein ist, dass Haare, Hals und Dekolletee bedeckt werden:

  • Burka – völlige Verhüllung des gesamten Körpers durch ein durchgehendes Kleidungsstück, Augen verdeckt, Sicht durch ein Stoffgitter.
  • Nikab/Niqab – Schleier, mit dem auch das Gesicht bedeckt wird, Augen bleiben frei
  • Hidschab/Hijab – dies ist die verbreiteste Form: Gesicht bleibt frei. Viele Farben.
  • Tschador – Dunkles Tuch, Körper wird bis zu den Fußspitzen verdeckt, Gesicht bleibt frei.

 
Unterschiedliche Bewertungen des Kopftuchs
Das Tragen des Kopftuchs geht auf das Bedeckungsgebot im Koran zurück (Sure 24, Vers 31; Sure 33, Vers 59). Beide Suren sind nicht eindeutig. Von Bedeckung der Haare und des Gesichts ist wörtlich nicht die Rede. Das Kopftuchgebot ist daher auch innerislamisch umstritten. Das Bedeckungsgebot wird teilweise im Islam als unbedingte Pflicht angesehen, teilweise auch nicht.

Das Kopftuch wird politisch als Symbol männlicher Unterdrückung der Frau bewertet, also nicht nur als religiöses, sondern auch als politisches Symbol eingeschätzt. Darin liege ein Verstoß gegen westliche Werte. Es handele sich um eine Abgrenzung von westlicher Kultur, es sei ein »Kampfinstrument zur Durchsetzung eines Menschenbildes, das in Teilen nicht vereinbar ist mit dem GG« (so z.B. der ehemalige Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshof Bertrams im Kölner Stadtanzeiger (KStA v. 17.03.2015).

Juristische Einordnung
Das Thema Kopftuch in der Schule gehört in den größeren Bereich des Themas Religion in der Schule. Wir denken hier an

  • das Kruzifix an der Wand im Klassenzimmer (unzulässig, wenn sich jemand gestört fühlt),
  • die Pflicht an der Klassenfahrt teilzunehmen (wird häufig von Muslimen und Evangelikalen abgelehnt),
  • die Pflicht an einer Vorführung des Filmes Krabat teilzunehmen (wurde von den Eltern des Glaubens Jehovas Zeugen abgelehnt) (dazu und zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darüber: Schraa, SchVw 2014, 20),
  • die Pflicht am Schwimmunterricht teilzunehmen (abgelehnt von muslimischen Eltern) (dazu und zum entsprechenden Urteil des BVerwG: Fehrmann, SchVw 2014, 58),
  • die Pflicht am Sexualkundeunterricht teilzunehmen (Ablehnung durch Evangelikale),
  • die Pflicht überhaupt zur Schule zu gehen.
  • Das Tragen des Kopftuches ohne Gesichtsverhüllung ist an NRW-Schulen generell erlaubt.
  • Eltern im Allgemeinen kann ohne Differenzierung per Schulordnung das Betreten des Schulgeländes untersagt werden.
  • Bei Vorliegen einer konkreten Gefahr kann verschleierten Personen das Betreten des Schulgeländes im Einzelfall verboten werden.
  • Von gesichtsverschleierten Müttern kann ein Liften des Schleiers zur Identifizierung verlangt werden.
  • In Mitwirkungsgremien und in Gesprächssituationen kann die Entfernung des Schleiers verlangt werden.
  • Schülerinnen haben sich generell ohne Gesichtsverhüllung in der Schule – insbesondere im Unterricht – zu bewegen.


Aktualisierte Fassung des Aufsatzes Fehrmann, Schulverwaltung NRW 2016, 335

Aufnahme in die Grundschule – ein Überblick
Jetzt im Herbst beginnt im Kindergarten die Vorbereitung auf den Übergang in die Schule. Und bis zum 15. November müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind.
Da ist es gut sich ein wenig mit den rechtlichen Grundlagen der Aufnahme in die Grundschule zu beschäftigen.
Am Anfang steht das Verfassungsrecht. Es gewährleistet jedem Kind 8und auch den Eltern für ihr Kind) das Recht auf schulische Bildung: